Beratung von Arbeitgebern bei
– der Einstellung von Mitarbeitern:
Wir fertigen Arbeitsverträge, beraten zur Probezeit, Befristung von Arbeitsverträgen oder überprüfen bereits vorgefertigte Arbeitsverträge,
– der Abmahnung von Mitarbeitern
Wir beraten Sie, ob ein abmahnfähiges Verhalten vorliegt, unterstützen bei der Formulierung von Abmahnungen oder überprüfen die von Ihnen vorgefertigte Abmahnung,
– der Kündigung von Mitarbeitern
Hier bieten wir Arbeitgebern umfangreiche Hilfestellung bei der Vorbereitung einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung, sei es, dass diese verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt erfolgt.
Die Kündigung von langzeiterkrankten Arbeitnehmern oder solchen, die häufige Kurzzeiterkrankungen aufweisen, ist eine sehr komplexe Angelegenheit, die gut vorbereitet sein muss, damit die Kündigung auch wirksam ist. Gerade langzeiterkrankte Arbeitnehmer erheben häufig Kündigungsschutzklage.
– der Fertigung von Aufhebungsverträgen
Wir fertigen Aufhebungsverträge oder überprüfen gerne auch vorgefertigte Aufhebungsverträge.
Ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber meist von Vorteil, da er dadurch vermeidet, dass der gekündigte Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhebt, bei der der Ausgang ungewiss ist.