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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Beratung von Arbeitgebern bei

– der Einstellung von Mitarbeitern:

Wir fertigen Arbeitsverträge, beraten zur Probezeit, Befristung von Arbeitsverträgen oder überprüfen bereits vorgefertigte Arbeitsverträge,

– der Abmahnung von Mitarbeitern

Wir beraten Sie, ob ein abmahnfähiges Verhalten vorliegt, unterstützen bei der Formulierung von Abmahnungen oder überprüfen die von Ihnen vorgefertigte Abmahnung,

– der Kündigung von Mitarbeitern

Hier bieten wir Arbeitgebern umfangreiche Hilfestellung bei der Vorbereitung einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung, sei es, dass diese verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt erfolgt.

Die Kündigung von langzeiterkrankten Arbeitnehmern oder solchen, die häufige Kurzzeiterkrankungen aufweisen, ist eine sehr komplexe Angelegenheit, die gut vorbereitet sein muss, damit die Kündigung auch wirksam ist. Gerade langzeiterkrankte Arbeitnehmer erheben häufig Kündigungsschutzklage.

– der Fertigung von Aufhebungsverträgen

Wir fertigen Aufhebungsverträge oder überprüfen gerne auch vorgefertigte Aufhebungsverträge.

Ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber meist von Vorteil, da er dadurch vermeidet, dass der gekündigte Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhebt, bei der der Ausgang ungewiss ist.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wir stehen den Arbeitnehmern zur Seite, bei

– einer Kündigung. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und erheben Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht.

– einer Abmahnung

wir überprüfen deren Wirksamkeit und beraten zum weiteren Vorgehen.

– einem Aufhebungsvertrag

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vorlegt, überprüfen wir diesen und beraten den Arbeitnehmer über die Vor- und Nachteile, die ein Aufhebungsvertrag mit sich bringt. Außerdem erhält der Arbeitnehmer eine Einschätzung, ob ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist oder ob es für ihn besser wäre, die Kündigung abzuwarten und gegen diese Kündigungsschutzklage zu erheben. Es ist auch möglich, über den Aufhebungsvertrag eine Abfindung zu erhalten.

Ebenfalls unterstützen wir den Arbeitnehmer, wenn dieser das Unternehmen (vorzeitig) verlassen will und helfen bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages, wenn möglich, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Kündigung

Abmahnung

Aufhebungsvertrag

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Unser Service

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