Ausgewählte Beispiele von Fällen, die wir in den letzten Jahren betreut haben:
– Tatvorwurf der 4-fachen Vergewaltigung.
Für das Verfahren vor dem Landgericht Pasau wurden 5 Verhandlungstage angesetzt. Der Mandant soll eine Mitbewohnerin mehrfach an der Brust befummelt und ihr danach einen Finger in die Scheide eingeführt haben. Die Mitbewohnerin ist Borderlinerin. Dies erschwerte die Angelegenheit. Das Einführen eines Fingers in die Scheide wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren geahndet. Das Gericht hat mehrere Gutachten zur Aussagefähigkeit der Anzeigenerstatterin und Glaubhaftigkeit der Aussagen der Anzeigenerstatterin in Auftrag gegeben. Obwohl die Sachverständigen zu dem Ergebnis gelangten, dass die Anzeigenerstatterin aussagefähig ist und auch ihre Schilderungen erlebnisbasierend sind, wurde unser Mandant am Ende des 4. Verhandlungstages vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.
– Steuerstrafverfahren – Asia Restaurant – Steuerhinterziehung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Steuern in Höhe von über 800.000 Euro über 5 Jahre verkürzt zu haben. Durch monatelange Verhandlungen mit der Steuerfahndung konnte der strafrechtliche Vorwurf auf 230.000 Euro reduziert werden. Der Mandant erhielt eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und eine Geldauflage in Höhe von 4.500 Euro.
– Steuerstrafverfahren – Transportunternehmen – Steuerhinterziehung
Bei unserem Mandanten fand eine Betriebsprüfung statt. Im Rahmen der Prüfung wurd eine Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten eingeleitet. Er soll innerhalb von 3 Jahren gut 94.000 Euro an Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer hinterzogen haben. Ich habe mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts verhandelt und konnte erreichen, dass vom Strafverfahren ins Ordnungswidrigkeitenverfahren gewechselt wurde. Dies war bereits ein großer Erfolg. Nachdem die Geldbuße noch auf 2.700 Euro reduziert werden konnte, war die Freude beim Mandanten noch größer!
– Steuerstrafverfahren – Handel mit Elektroartikeln – Steuerhinterziehung
Unser Mandant hat nebenberuflich mit Elektroartikeln gehandelt. Im Rahmen der Betriebsprüfung hatte der Mandant an den Kontoauszügen Änderungen vorgenommen, die der Prüferin aufgefallen sind. Daraufhin wurde ein Steuerstrafverfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet. Die Prüferin schätzte die Einnahmen des Mandanten. Dies führte zu einem steuerlichen Mehrergebnis von knapp 30.000 Euro. Dennoch konnten wir erreichen, dass vom Strafverfahren ins Bußgeldverfahren gewechselt wurde. Der Mandat musste eine Geldbuße von 500 Euro bezahlen.
– Steuerstrafverfahren – Handel mit Tuningteilen – Steuerhinterziehung
Im Rahmen der Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest, dass Zahlungseingänge auf dem gemischt genutzten Konto unseres Mandanten vorhanden waren, die bisher nicht erklärt wurden und die er kaum widerlegen konnte. Die Rechnungen wurden zum Teil falsch geschrieben. Rechnungen über Autoteile aus dem Ausland fehlten. Über die vereinnahmten Bargelder lagen keine geordneten Aufzeichnungen vor. Es wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet. Er soll ca. 23.000 Euro Steuern hinterzogen haben. Wir haben gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle Stellung genommen. Daraufhin wurde das Strafverfahren eingestellt und ins Bußgeldverfahren gewechselt. Der Mandant erhielt ein Bußgeld von 800 Euro.
– Bestellung von 100g Amphetamin übers Darknet mit anschließender Hausdurchsuchung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, 100g Amphetamin übers Darknet bestellt zu haben. Bei unserem Mandanten fand eine Hausdurchsuchung statt. Dort wurden 30g Amphetamin gefunden, dennoch wurde er nur aufgrund der 30g, die bei ihm gefunden wurden und nicht wegen der Bestellung von 100g verurteilt.
– 7 fache Bestellung von jeweils 10g Heroin über das Darknet
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, regelmäßig Betäubungsmittel über das Darknet bestellt zu haben. Das Verfahren gegen unsere Mandantin wurde nach § 170 Abs.2 StPO eingestellt, da ein Tatnachweis nicht zu führen war.
– 5 fache Bestellung von 7-10g Marihuana über das Darknet mit anschließender Hausdurchsuchung.
Bei unserem Mandanten wurde nur einige Pflanzen und Pflanzenteile aufgefunden. Bezügl. der Darknetbestellungen wurde das Strafverfahren eingestellt. 8 Monate später wurde ein weiteres Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen 3 weiteren Bestellungen von Marihuana eingeleitet. Auch dieses Strafverfahren wurde eingestellt.
– Bestellung von Betäubungsmitteln aus Holland – Hausdurchsuchung
Unser Mandant soll 113,5g 3 MMC aus Holland bestellt haben. Bei ihm fand eine Hausdurchsuchung statt. Es wurde ein leeres Paket aus Holland gefunden. Da unser Mandant während der Durchsuchung nicht zu Hause war, konnte er sich zum Tatvorwurf nicht äußern. Später sagte er bei der Polizei aus, er habe nur einmal testen wollen, wie leicht man übers Internet an Drogen gelangen kann. Trotz dieser Aussage konnten wir erreichen, dass das Strafverfahren eingestellt wurde.
– Bestellung von Marihuana aus dem Darknet
Unser Mandant soll ca. 20g Marihuana aus dem Darknet bestellt haben. Da unser Mandant Wirtschaftsprüfer in München ist, konnte er sich keinen Eintrag im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis erlauben. Wir haben unserem Mandanten geraten zu schweigen und konnten das Strafverfahren im Ermittlungsverfahren zur Einstellung bringen.