kanzlei@ralindner.de
0851/96693915
0
No products in the cart.

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Wettbewerbsrecht

Vertragsgestaltung

Bereits bei der Gründung eines Unternehmens bedarf es zahlreicher Verträge. Dies sind z.B. der Gesellschaftsvertrag, Arbeitsverträge, Verträge mit Freelancern,  Anstellungsverträge mit Geschäftsführern, Mietverträge für Büros, Lagerhallen oder andere gewerblich genutzte Räume, ggf. Leasingverträge, Kaufverträge, Beratungsverträge, Finanzierungsvereinbarungen, etc. Des Weiteren sind häufig bestimmte Regelwerke von großem Vorteil, wie z.B. AGB, Einkaufsbedingungen, Non-Disclosure-Agreements (NDA), etc.

Selbst bei langjährig existierenden Unternehmen fehlt es häufig an sinnvollen und richtigen Regelwerken. Das Verwenden eigener Verträge und Geschäftsbedingungen hat grundsätzlich nur Vorteile.

Ich bin immer wieder erstaunt darüber, wie wenig mittelständische Unternehmen über AGB verfügen oder AGB verwenden, die überhaupt nicht für das Unternehmen passen und nachteilige oder unwirksame Regelungen enthalten. Zum Teil werden AGB, wenn sie vorhanden sind, nicht wirksam einbezogen, so dass sie keine Wirkung entfalten. Dann ist die betroffene Firma so zu behandeln, als würden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht existieren. Die Folgen hiervon bemerken die Betroffenen meist erst im Falle eines Rechtsstreits. Diese Folgen sind fast immer erheblich.

Häufig haben die Firmeninhaber nur das Tagesgeschäft im Blick und sind damit vollkommen ausgelastet, so dass für die lästigen Dinge wie Verträge, AGB und andere juristische Angelegenheiten wenig bis keine Zeit bleibt. Das kann allerdings im Ernstfall sehr teuer werden. Häufig lassen sich durch kleine Änderungen teuere Fehler vermeiden, indem z.B. die AGB richtig einbezogen werden. AGB, die erst mit der Rechnung ausgehändigt werden, sind nicht wirksam in den Vertrag einbezogen und entfalten damit keine Wirkung. Gleiches gilt für den Hinweis auf der Rechnung “Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.” Wenn die Rechnung vorliegt, ist es für die AGB zu spät.

Onlinehandel

Unser Service

Rechtsberatung

Ich berate Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Unternehmen.

Dabei übernehme ich Vertragsgestaltungen als auch Vertragsprüfungen, berate zu Verstößen gegen das Unlautere Wettbewerbgesetz (UWG), helfe Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung und informiere Sie über die Besonderheiten im Onlinehandel.

Sie haben Fragen?