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Der Arbeitnehmer will kündigen, aber trotzdem eine Abfindung erhalten

Posted by: Stefanie Lindner
Category: Arbeitsrecht
Beendigung Arbeitsverhältnis

Der Arbeitnehmer ist unzufrieden mit seinem Arbeitsverhältnis. Er bekommt keine Anerkennung, muss viel zu viel arbeiten, die Überstunden werden nicht bezahlt, das Betriebsklima ist schlecht, er wird gemobbt. Der Arbeitgeber unternimmt dagegen nichts. Der Arbeitnehmer wird krank, will das Arbeitsverhältnis lösen und denkt an eine Kündigung.

Aber trotzdem will er eigentlich eine Abfindung bekommen. Außerdem hat er Angst vor einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, wenn er selbst kündigt.

Kündigt der Arbeitnehmer, bekommt er keine Abfindung.

Sagt er dem Arbeitgeber, dass er gehen möchte und bittet um einen Aufhebungsvertrag, wird der Arbeitgeber nur sehr selten bereit sein, eine Abfindung zu bezahlen. Falls er dies tatsächlich macht, wird die Abfindung nur eine recht geringe sein. Wir hatten vor einigen Jahren einen Fall in der Kanzlei, bei dem der Arbeitgeber tatsächlich eine Abfindung angeboten hat, weil er mit dem Mitarbeiter über mehr als 25 Jahre sehr zufrieden war. Allerdings bestand die Abfindung lediglich aus 2,5 Bruttomonatsgehältern. Begründet wurde dies damit, dass ja niemand wolle, dass unser Mandant den Betrieb verlässt. Die Personalabteilung konnte eine höhere Abfindung nicht rechtfertigen. Unser Mandant, der zugleich schwerbehindert war, hat das Angebot des Arbeitgebers abgelehnt und sich 2 Jahre später eine Abfindung im 6-stelligen Bereich geholt.

Wenn es der Arbeitnehmer schafft, den Spieß umzudrehen und er den Arbeitgeber dazu bringt, dass er ihn loswerden will, dann erhöhen sich seine Chancen auf eine Abfindung und auf eine entsprechend hohe Abfindung erheblich. Voraussetzung ist aber immer, dass das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung gelangt. Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestanden haben und im Betrieb des Arbeitgebers müssen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sein, vgl. § 1 KSchG, § 23 KSchG. Außerdem muss es für den Arbeitgeber extrem schwierig sein, einen Mitarbeiter loszuwerden. Dann wird er zu Zugeständnissen bereit sein.

Rechtliche Hinweise

Sämtliche Informationen in unseren Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.
Unsere Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und können eine Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Es kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Bereits durch kleine Änderungen beim Sachverhalt kann sich die rechtliche Einschätzung vollständig ändern. Dies führt dazu, dass die rechtlichen Folgen ganz andere sein können.
Außerdem ändert sich ggf. die Rechtslage, so dass die Inhalte u.U. veraltet sein können.

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Author: Stefanie Lindner

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