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Welche Nachteile haben Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag?

Posted by: Stefanie Lindner
Category: Arbeitsrecht, Vertragsrecht
Beendigung Arbeitsverhältnis

Es droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, wirft ihm die Arbeitsagentur vor, dass er an seiner Arbeitslosigkeit selber mitgewirkt und diese verursacht hat und verhängt eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen.

Es gibt allerdings zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten beim Aufhebungsvertrag, durch die eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermieden werden kann. Dies kann der Arbeitnehmer bei seinen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber berücksichtigen.

Kein Sonderkündigungsschutz von Schwangeren, Schwerbehinderten und Personen in Elternzeit.

Schwangere, Schwerbehinderte und Personen in Elternzeit dürfen nicht gekündigt werden, auch nicht in der Probezeit. Will der Arbeitgeber einen Schwerbehinderten kündigen, muss er die Genehmigung des Integrationsamtes einholen. Bei einem Aufhebungsvertrag ist dies nicht erforderlich.

Keine Anhörung des Betriebsrats.

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat nicht anhören, wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird.

Kein Einhalten der Kündigungsfrist.

Möglicherweise endet das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag eher als es bei Beachtung der geltenden Kündigungsfristen enden würde. Bei einem Aufhebungsvertrag müssen die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden.

Die o.g. Nachteile sind nur beispielhaft aufgelistet. Aufhebungsverträge können weitere Nachteile für Arbeitnehmer bereithalten. Dies hängt maßgeblich von der Ausgestaltung des Aufhebungsvertrages ab.

 

Kein vorschnelles Unterschreiben des Aufhebungsvertrages.

Ein Arbeitnehmer sollte einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben, da er sich nach seiner Unterschrift unter diesen Vertrag im Nachgang in der Regel nicht mehr davon lösen kann. Eine Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch nur in Ausnahmefällen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Aufhebungsverträge für unwirksam angesehen, wenn diese wegen einer möglichen Überrumpelung unter Missachtung des Gebots des fairen Verfahrens zustande gekommen sind.

Rechtliche Hinweise

Sämtliche Informationen in unseren Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Es kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Bereits durch kleine Änderungen beim Sachverhalt kann sich die rechtliche Einschätzung vollständig ändern. Außerdem ändert sich ggf. die Rechtslage, so dass die Inhalte u.U. veraltet sein können.

Wenn Sie konkreten Beratungsbedarf haben, kontaktieren Sie uns gerne.

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Author: Stefanie Lindner

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