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Anklageschrift erhalten – jetzt ist Vorsicht geboten!

Anklageschrift erhalten – jetzt ist Vorsicht geboten!

Posted by: Stefanie Lindner
Category: Strafrecht

Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie schnell handeln.

Sie haben die Möglichkeit, binnen einer Frist von einer Woche, die Nichteröffnung des Hauptverfahrens zu erreichen. Innerhalb dieser sehr kurzen Frist können Sie vermeiden, dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Wie dies möglich ist, schildere ich Ihnen in diesem Beitrag.

Eine Anklageschrift ist ein Zeichen dafür, dass der Tatvorwurf, der Ihnen gemacht wird, gravierend ist und dass auch die Strafe in der Regel höher ausfallen wird, als dies z.B. bei einem Strafbefehl der Fall ist. Häufig wird eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen verhängt, sodass der Betroffene als vorbestraft gilt. Aber auch bei einer Strafe von weniger als 90 Tagessätzen erfolgt eine Eintragung im Bundeszentralregister (BZRG). Eine Anklage kann gravierende Folgen haben, vor allem wenn die Betroffenen über waffenrechtliche Erlaubnisse (Waffenschein) verfügen oder eine Tätigkeit entfalten, bei der ein einwandfreies Führungszeugnis erforderlich ist, z.B. Erzieher oder Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe.

Bei Jugendstrafsachen ist dies allerdings anders. Hier wird regelmäßig eine Anklage erhoben, auch wenn der Tatvorwurf gering ist, z.B. bei Besitz von wenigen Gramm Marihuana.
Auf Jugendstrafsachen soll dieser Beitrag jedoch nicht eingehen. Wenn Sie mehr zu den Besonderheiten von Jugendstrafverfahren wissen möchten, kontaktieren Sie mich oder lesen Sie einen anderen meiner Beiträge.

Um zu verhindern, dass die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, benötigen Sie die richtige Verteidigungsstrategie. Diese lässt sich erst entwickeln, wenn Sie wissen, welcher Sachverhalt der Anklageschrift zugrunde liegt. Hierzu benötigen Sie Akteneinsicht.

Da der Tatvorwurf, der der Anklage zugrunde liegt, in der Regel gravierend ist, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufnehmen, damit dieser die kurze Frist von einer Woche verlängern lässt und Akteneinsicht beantragt. Ein Rechtsanwalt kann die Akteneinsicht häufig noch am gleichen Tag beantragen. Nach Erhalt der Akte kann der Rechtsanwalt überprüfen, ob sich eine Gerichtsverhandlung vermeiden lässt. Sollte eine Gerichtsverhandlung unvermeidbar sein, kann Ihnen der Anwalt sämtliche Chancen und Risiken des Verfahrens aufzeigen und dafür sorgen, dass die Strafe möglichst niedrig ausfällt. Ein erfahrener Strafverteidiger weiß um die Risiken bestimmter Berufsgruppen, wie z.B. Versicherungsmakler, Beamte, Piloten, Geschäftsführer von GmbHs, Vorstände, etc. Er kann mit dem Betroffenen häufig eine Strategie ausarbeiten, damit dieser seine Lizenz behalten und seinen Beruf auch weiterhin ausüben kann.

Es ist durchaus möglich, ein einwandfreies Führungszeugnis zu erhalten, wenn Ihnen bereits die Anklageschrift zugestellt wurde. Solange Sie nicht verurteilt sind, befindet sich kein Eintrag im Bundeszentralregister und damit auch kein Eintrag im Führungszeugnis. Eine Verurteilung kann zeitlich erheblich verzögert werden, sollte sich diese nicht vermeiden lassen.

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Für weitere Informationen oder Fragen zum Thema „Anklageschrift“ kontaktieren Sie mich gerne:

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Dipl. Jur. Stefanie Lindner
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Author: Stefanie Lindner

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